CSU-Fraktion: Regelung der „drohenden Gefahr“ als kraftvolles Instrument der Polizei bestätigt / Zweifel an Verfassungsmäßigkeit endgültig ausgeräumt
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute seine Entscheidung zur Regelung der „drohenden Gefahr“ im bayerischen Polizeirecht verkündet, die entsprechenden Befugnisse im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) als verfassungskonform beurteilt und die Klagen in der Sache zurückgewiesen. Eine Änderung des PAG ist damit nicht notwendig.