Voller Schutz statt halber Maßnahmen: CSU-Fraktion will Schutzlücke für Opfer von Sexualstraftaten endlich schließen
Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr umgesetzt, dass Kosten für die sogenannte Pille danach bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion, der heute im Bayerischen Landtag beschlossen werden soll, will eine weitere Schutzlücke schließen: Denn Tests auf sexuell übertragbare Infektionen (STI) befinden sich derzeit auch bei Hinweisen auf eine Sexualstraftat nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen, wenn sie außerhalb einer rechtsmedizinischen Untersuchung erfolgen. Für Betroffene kann das Kosten im zwei- bis dreistelligen Bereich bedeuten. Der Dringlichkeitsantrag fordert daher, dass auch diese Untersuchungen künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
