Dr. Florian Herrmann, Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags:
Bayern duldet keine rechtsverfolgungsfreien Räume, auch nicht im Internet. Wir sorgen deshalb dafür, dass die Bayerische Polizei hinsichtlich Personal, Ausstattung und Befugnissen in der Lage ist, IuK-Kriminalität wirksam zu bekämpfen. IuK steht dabei für Informations- und Kommunikationstechnik.
So wurden flächendeckend spezielle Einheiten „Cybercrime“ und das Cybercrime-Kompetenzzentrum beim Bayerischen Landeskriminalamt eingerichtet. Zur Bekämpfung qualifizierter IuK-Kriminalität bilden wir in einem bundesweit vorbildlichen Ausbildungsmodell IT-Spezialisten zu sogenannten Cybercops aus. Unabhängig davon bereiten wir alle Polizistinnen und Polizisten in der Aus- und Fortbildung umfassend auf die zunehmende Digitalisierung vor.
Unsere Sicherheitsbehörden haben sich im Laufe der letzten Jahre kontinuierlich auf die neuen Herausforderungen der digitalen Welt eingestellt. Das Bayern-CERT schützt zum Beispiel die Internetangebote der Behörden erfolgreich vor Hackerangriffen. Aber auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz trägt dazu bei, dass sensible Daten nicht in falsche Hände geraten können.
Das Cyber-Allianz-Zentrum im Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz unterstützt als zentraler Ansprechpartner und Kompetenzzentrum Unternehmen sowie Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Prävention und Abwehr gezielter Cyberangriffe. Das tatsächliche Meldeaufkommen zeigt, dass die Wirtschaft selbst bei kritischen und sensiblen Angriffen dieses Angebot gerne annimmt. Seit seiner Einrichtung 2013 erfolgten mehr als 400 Kontaktaufnahmen.
Unsere Ermittler brauchen aber auch das nötige Handwerkszeug, um digitale Spuren auswerten zu können. Dazu reicht es nicht, nur Zugriff auf Verbindungsdaten von SMS oder Telefon zu haben. Täter nutzen ebenso Kurznachrichtendienste, Internettelefonie oder klassische E-Mails. Auch die Anbieter von E-Mail-Diensten und die Betreiber Sozialer Medien müssen daher verpflichtet werden, Verkehrsdaten zu speichern. Außerdem brauchen wir eine Rechtsgrundlage zur Überwachung der mittels Voice-over-IP-Diensten geführten verschlüsselten Kommunikation.